Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB´   s

AGB´s

§ 1 | Beratungsvertrag und -umfang

Die zwischen der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG und dem Mandanten geschlossenen Beratungsverträge sind ausschließlich Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart worden ist. Der erteilte Auftrag beinhaltet ausschließlich beratende Tätigkeiten. Diese umfassen vollumfängliche Auskunftserteilung über wirtschaftliche, fachliche und verfahrenstechnische Sachverhalte und Zusammenhänge. Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG erbringt weder Beratungsleistungen in Rechts- oder Steuerfragen noch werden hierüber rechtsrelevante Zusagen gebracht.

§ 2 | Erteilung der Aufträge und deren inhaltliche Grundsätze

Die Beratungstätigkeit der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG erfolgt prinzipiell nach einer schriftlichen Erteilung des Auftrages sowie dessen ebenso schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG. Im schriftlich erteilten Auftrag müssen Aufgabenstellung, Leistungsumfang, Termine, Vergütung sowie Zahlungsmodalitäten unabdingbar verankert und klar definiert werden.

§ 3 | Beratungstätigkeit

Gemäß den branchenspezifischen Grundsätzen- und regeln erbringt die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG sorgfältige Beratungsleistungen, Bewertungen, Prognosen und Empfehlungen. Diese erhalten ihr Fundament ausschließlich durch Niederschrift.

§ 4 | Mängel und Fehler

Es besteht seitens der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG sowohl die Berechtigung als auch gleichrangig die Verpflichtung alle evtl. im Nachgang bekannt gewordenen Mängel und/oder Fehler in den Beratungsleistungen, Bewertungen, Prognosen und Empfehlungen zu korrigieren. Insoweit ist der Auftraggeber (Mandant) verpflichtet unverzüglich nach bekannt werden der Mängel und/oder Fehler die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG hierüber detailliert und schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber kann hier einen Anspruch auf kostenfreie Korrektur des fehlerhaften Segmentes geltend machen, sofern ein Unverschulden des Auftraggebers nachweislich belegt werden kann. Eine vollumfänglich neue und kostenfreie Auftragsbewältigung ist hierbei ausgeschlossen. Der geltend zu machende Anspruch verliert seine Berechtigung 6 Monate nach der Erbringung der beanstandeten Leistung. Zugrunde gelegt wird hier der terminierte Beratungsbericht der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG.

§ 5 | Transparenz- und Gestellungspflicht

Der Auftraggeber des Beratungsauftrages hat die Pflicht, alle zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG zugänglich zu machen, nötigenfalls unaufgefordert. Bei Bedarf stellt der Auftraggeber der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG und seiner evtl. Kooperationspartner Räumlichkeiten, ausschließlich zur Erfüllung des Beratungsauftrages, kostenfrei zur Verfügung. Für Fachdiskussionen stellt der Auftraggeber kostenfrei seine Mitarbeiter, darüber hinaus eine im Vorwege benannte Kontaktperson zur Verfügung.

§ 6 | Kooperationspartner

Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG ist berechtigt, zur Abwicklung des erteilten Beratungsauftrages spezialisierte Kooperationspartner hinzuzuziehen. Die durch die spezialisierten Kooperationspartner abzudeckenden Segmente des Beratungsvertrages müssen zwischen dem Auftraggeber und dem Kooperationspartner vertraglich geregelt werden. Die entsprechende Rechnungslegung erfolgt direkt zwischen dem Kooperationspartner und dem Auftraggeber. Hier übernimmt Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG keine Haftung für die Arbeiten des Kooperationspartners und des Auftraggebers.

§ 7 | Pflicht zur Verschwiegenheit

Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG und der Auftraggeber verpflichten sich über alle im Zusammenhang mit dem Beratungsauftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen, Zusammenhänge und betrieblichen Belange beider Parteien Stillschweigen zu wahren. Eine kommerzielle Verwertung für sich selbst oder Dritte ist ohne gesonderte vertragliche Zusicherung unzulässig. Die Pflicht zur Verschwiegenheit hat auch über das Vertragsende hinaus Bestand.

§ 8 | Vergütungsanspruch

Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG mit der schriftlichen Auftragserteilung den rechtsverbindlichen Anspruch auf die Bezahlung des schriftlich fixierten Honorars als Vertragsbestandteil. Der Anspruch bezieht sich vollumfänglich auf die Erbringung der Beratungsleistung gemäß des geschlossenen Beratungsvertrages. Die Verhinderung der Ausführung des Auftrages durch den Auftraggeber (hier z.B. durch Konkurs, Kündigung und/ oder anderer Beweggründe) hat gleichwohl keine Auswirkung auf den sämtlichen Anspruch der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG auf das vertraglich vereinbarte Honorar. Die Verhinderung der Ausführung des Auftrages durch die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG durch Umstände, die für die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG einen gewichtigen Grund darstellen, minimiert den Honoraranspruch lediglich auf die bis dato erbrachten Beratungs- und sonstigen Leistungen. Dieser Umstand gilt insbesondere  dann, wenn trotz Kündigung für oder durch den Auftraggeber, die erbrachten Leistungen aus Beratung, Bewertung, Prognose und Empfehlung für den Auftraggeber verwertbar sind. Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG kann die ganzheitliche Fertigstellung der vertraglichen Leistung von der 100%igen Befriedigung ihrer Honoraransprüche gegenüber dem Auftraggeber abhängig machen. Die Beanstandung der erbrachten Leistungen der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG berechtigt den Auftraggeber nicht zur Einbehaltung oder Verminderung der vertraglich festgelegten Vergütung. Ausgenommen hiervon sind offenkundige Fehler und/oder Mängel. Vorrangig räumt der Auftraggeber hier der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG die Möglichkeit zur kostenfreien Korrektur ein. Nachrangig kann eine Honorarminderung schriftlich vereinbart werden. Sagt der Auftraggeber schriftlich vereinbarte Gesprächstermine drei Wochentage vor dem Termin oder kurzfristiger ab, so hat die Unternehmensberatung Anspruch auf 70 % des Honorars für die ausgefallene Zeit.

§ 9 | Urheberrecht

Alle von der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG erbrachten Leistungen sind geistiges Eigentum der Unternehmensberatung und unterliegen vollumfänglich dem Urheberrecht der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG. Das hieraus entstehende Nutzungsrecht gilt für den Auftraggeber, auch nach der 100%igen Bezahlung des Honorars, ausschließlich der Bedienung eigener Zwecke und nur in dem vertraglich regulierten Umfang. Die Weitergabe von dem Nutzungsrecht/Urheberrecht unterliegenden Ergebnissen, und deren Multiplikation als Franchise Konzept bedarf unabdingbar einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung beider Parteien. Sämtliche Veröffentlichungen zu Ankündigungen, Teilergebnissen und/ oder Ergebnissen sind nur gemeinsam vorzunehmen. Es gibt eine grundsätzliche Verpflichtung seitens des Auftraggebers, sämtliche, im Rahmen des Beratungsauftrages erstellten Angebote, Arbeitsberichte, Analysen, Empfehlungen, Pläne, Berechnungen uns sonstige Daten, ausschließlich für Auftragszwecke zu verwenden. Alle Beteiligten sind nur nach gesonderter, schriftlicher Übereinkunft zur Weitergabe urheberrechtlich relevanter Ergebnisse aus den Verträgen an Dritte berechtigt. Unzulässig ist die Verwertung (u.a. zu Werbezwecken) Auftrags- und Berufsrelevanter Aussagen der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG e sowie deren möglicher Kooperationspartner durch den Auftraggeber. Durch eine Verwertung und/oder Weitergabe dieser Aussagen an Dritte entsteht keine begründete Haftung. Dies betrifft sowohl die entgeltliche wie unentgeltliche Weitergabe und/oder Verwertung.  Ein Verstoß gegen diese Präambel berechtigt die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG zu einer fristlosen Kündigung des Beratungsauftrages und somit aller noch nicht durchgeführten Aufträge.

§ 10 | Telekommunikation und Internet (neue Medien)

Schriftverkehr gilt vollumfänglich nicht als schriftlich, wenn er auf elektronischem Weg und hier insbesondere per Email übertragen wurde. Da hier Fehler bei der elektronischen Übertragung nicht gänzlich ausgeschlossen werden können, haftet die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG nicht für die dadurch aufgetretenen Schäden. Da sowohl das Internet wie auch Email, Telefon, Fax, Anrufbeantworter usw. nicht als sicher, im Sinne der Geheimhaltung, eingestuft werden können, liegt die hieraus entstehende Risikosphäre beim Auftraggeber und tangiert im Besonderen § 8 | Pflicht zur Verschwiegenheit dieser AGB nicht unerheblich. Sämtliche Dokumente gelten insoweit erst als zugegangen, wenn sie daher auf dem Postweg der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG zugesandt werden.            

§ 11 | Haftung

Dem Auftragnehmer steht ein Ermessensspielraum bei der Empfehlung konkreter Maßnahmen zu. Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG schuldet dem Auftraggeber nur die reine Beratungsleistung. Ein darüber hinausgehendes Ergebnis ist nicht Vertragsgegenstand und muss außerordentlich und schriftlich vereinbart werden. Eine Haftung kommt nur dann in Betracht, wenn die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG  schuldhaft Pflichten verletzt, die ihr gegenüber dem Mandanten obliegen. Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG haftet für Mängel und/oder Fehler in der Beratungsleistung nur, wenn sie diese zu vertreten hat. Rücktritt und Minderung sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG keine weiteren Erkenntnisquellen zugänglich sind, als dem Leitungspersonal des Auftraggebers. Die Beratung entbindet den Auftraggeber nicht davon, selbstständig seine Entscheidungen zu überprüfen. Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG haftet für Schäden, die der Auftraggeber aufgrund seiner Fehler erleidet. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies gilt auch für Verletzung von Verpflichtungen durch ggf. beigezogene Kollegen. …

… Aufgrund des vertraglich fixierten Auftragsumfanges (siehe hierzu § 1 dieser AGB) bereitet die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG lediglich die unternehmerische Entscheidung über Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit vor. Die zu treffenden Entscheidungen obliegen allein dem Auftraggeber, so dass die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG nicht für Einbußen bei entsprechenden Investitionen und anderen derartigen unternehmerischen Maßnahmen haftet.

§ 12 | Zahlungsbedingungen

Wir behalten uns vor Sicherheitsleistungen gesondert zu fordern und zu vereinbaren. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, außerdem werden Mahn- und Inkassospesen ab dem Zeitpunkt des Verzuges in Rechnung gestellt. Die Zurückbehaltung fälliger Beträge durch unbegründete Gegenansprüche des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen.

§ 13 | Kündigung und Unterlassung

Erteilte Aufträge können zu jeder Zeit ohne Einhaltung einer Frist, üblicherweise jedoch mit einer Frist von 4 (vier) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Kündigung durch den Auftraggeber: Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber fristgerecht oder aus wichtigem Grund hat die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG einen Anspruch auf den bis dato angefallenen Teil der Vergütung aus der Beratungsleistung. Kündigung durch den Auftragnehmer: Bei einer Kündigung durch die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG aus gewichtigem Grund, den der Auftraggeber nachweislich zu vertreten hat, hat die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG Anspruch auf die volle Vergütung des fixierten Vertragsumfanges. Eine Gegenrechnung von durch die Kündigung entfallenden Arbeitszeiten ist nicht zulässig. Die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG ist ebenso berechtigt den Beratungsvertrag fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Fristsetzung und Mahnung nicht erfüllt.

§  14 | Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG.

§ 15 | Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Paragraphen nicht gültig sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der AGB im Ganzen. Anstelle der unwirksamen Paragraphen tritt eine angemessene Regelung , die rechtlich wirksam ist und/oder die dem am nächsten kommt, was die Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG und der Auftraggeber gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regel bedacht hätten.

§16 | Geltungsfristen der AGB

Diese AGB der Aarngard Food Solution GmbH&Co.KG gelten für den erteilten Auftrag und, bis auf Widerruf, für alle darauf folgenden Aufträge.

 
 
 
 
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